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EINLAGEN (Suppeneinlagen) |
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Als Suppeneinlagen bezeichnet man
Bestandteile von Suppen und Eintöpfen, die nach dem Garprozess als
Ergänzung und Aufwertung des Geschmacks und Nährwerts zugefügt werden.
Grundsätzlich sind die Suppeneinlagen bereits verzehrfertig und werden
nur noch mit dem Gericht erwärmt.
Prinzipiell unterscheidet man die Suppeneinlagen in folgende
Gruppen:
Gemüse und Pilze: Blumenkohl, Paprika, Spargel, Tomate.
Wurzelgemüse: Kartoffeln,
Karotten, Sellerie, Lauch. Pilze:
Champignons, Trüffel. Getreide und Backwaren:
Backerbsen, Biskuit und Profiteroles, Croûtons und Scheiben von
Weißbrot.
Eierkuchen wie Frittaten, Flädle
(als Garnitur Céléstine genannt).
Graupen und Grieß, Reis und Teigwaren.
Klößchen aus: Fisch und Fleisch,
Leber und Mark, Grieß. Daneben werden Eierstich oder Wurst in
verschiedenen Formen als Suppeneinlage verwendet.
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Leberreis |
Leberknödel, Grießnockerl, Frittaten |
Fleischnudel |
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Als Beilagen (auch
Beigabe) bezeichnet man Bestandteile von Gerichten. Sie geben einem
Gericht neben der Zubereitungsart den bestimmenden Charakter. Typische
Beilagen werden als Garnitur bezeichnet.
Als Beilagen unterteilt man die heute in Sättigungsbeilagen und
Gemüsebeilagen.
Als Sättigungsbeilage bezeichnet man:
Teigwaren: Nudeln, Spätzle.
Pflanzenknollen: Kartoffel,
Süßkartoffel, Topinambur. Klöße wie Knödel
und Nocken. Hülsenfrüchte:
Brei von Erbsen, Kichererbsen, Bohnen. Reis.
Als Gemüsebeilage bezeichnet man:
gegarte frische Gemüse und Pilze, konserviertes, erwärmtes Gemüse.
Daneben wird zu einigen Gerichten auch Salat als Beilage serviert. Bei
manchen theoretischen Einteilungen wird auch die Garnitur und
Dekoration als Gemüsebeilage bezeichnet. |
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